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Fliegerarzt, Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, Flugmedizinischer Sachverständiger, Aeromedical examiner, Ame, Reisemedizin, Rückkehrermedizin, Tropenmedizin, Gelbfieber-Impfstation, Reisemedizinische Beratung, Flugmedizin, Malaria-Diagnostik, Allgemeinmedizin, Hausarzt, Verkehrsmedizin, Tauchtauglichkeit, Sportboottauglichkeit, Psychotherapie, Gelbfieber-Impfstelle, DMP Diabetes, DMP Asthma, DMP COPD, DMP KHK, Hausarztvertrag

Dr. med. Cornelius Siggelkow
Mathilde-Kaiser-Str. 18
45138 Essen-Huttrop

 

Vorsorgeleistungen


Bei über 35-jährigen kann alle 2 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung als Vorsorgeuntersuchung zu Lasten der Krankenversicherung durchgeführt werden. Diese Untersuchung umschließt eine Befragung des Patienten hinsichtlich seiner Krankheitsvorgeschichte wie auch die seiner Familie. Es werden Blutzucker und Cholesterin bestimmt sowie der Urin untersucht. Eine Ganzkörperuntersuchung wie auch eine Besprechung der Laborergebnisse und des individuellen Risikos schließen sich an.
Wünschen Sie eine sinnvolle umfangreichere Diagnostik (z.B.: zusätzliche Laborwerte, EKG, Belastungs-EKG), sprechen Sie mich bitte darauf an. Dies gilt auch, wenn Sie eine solche Gesundheitsuntersuchung in dem Jahr wünschen, in dem diese nicht zu Lasten der Krankenversicherung erbracht werden kann (Intervall-Check).
Diese Leistungen müssen privat bezahlt werden. Der Preis richtet sich nach dem gewünschten Untersuchungsumfang. Sie erhalten über diese Wunschleistungen eine detaillierte Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die nach § 12 der GOÄ sofort fällig und bar zu bezahlen ist.

Krebsvorsorgeuntersuchungen führe ich bei Männern durch. Eine solche Untersuchung ist jedes Jahr zu Lasten der Krankenversicherung möglich. Die Bestimmung des PSA-Wertes als Tumormarker sowie die Untersuchung des Urins sind nicht Bestandteil des gesetzlich festgelegten Untersuchungsumfangs. Sollten Sie diese oder weitere Untersuchungen wünschen, sprechen Sie mich bitte an.

Ich biete noch weitere Vorsorge- und Wunschleistungen an. Fragen Sie bei Interesse danach und lassen Sie sich beraten.

Behandlungsleistungen beim Kranken werden selbstverständlich über die Versichertenkarte als Kassenleistungen abgerechnet.